- Flughafengesellschaft
- öffentliches Unternehmen zur Betreibung der internationalen Flugverkehrshäfen in der Bundesrepublik Deutschland; i.d.R. in der Rechtsform der GmbH. Beteiligt sind der Bund, die Länder sowie die jeweiligen Gemeinden (⇡ öffentliche Unternehmen). Die Finanzierung erfolgt u.a. über die Zuschüsse, Mieteinnahmen, Start-, Lande- und Flughafengebühren.- Aufgaben: Die F. übernehmen in zunehmendem Maße Aufgaben der Fluggesellschaften (Versorgungs-, Zubringerleistungen, Frachtabrechnungen, Bearbeitung von Bordpapieren etc.).
Lexikon der Economics. 2013.